Spielmarkt Remscheid 2013: 14. bis 16. Februar in der Akademie Remscheid
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband: Armutsbericht 2012
Positive Trends gestoppt, negative beschleunigt – Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland (veröffentlicht am 20. Dezember 2012)
In dem hier vorliegenden Armutsbericht 2012 kann der Analysezeitraum um das Jahr 2011 ergänzt werden. Erstmalig werden in diesem Bericht darüber hinaus eigene Armutsquoten für das Ruhrgebiet ermittelt.
In jüngerer Zeit wurde eine Reihe zum Teil sehr unterschiedlicher Armutsquoten, auf unterschiedlichen Statistiken beruhend, der Öffentlichkeit präsentiert; so vom Statistischen Bundesamt am 17. Oktober, aber auch vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung am 25. Oktober. Es scheint daher geboten, ein kurzes Wort zur Datengrundlage und zur Methodik zu verlieren, auf der dieser Armutsbericht aufsetzt.
Die amtlichen Armutsquoten, mit denen in dieser Bilanz gearbeitet wird, beruhen auf dem so genannten Mikrozensus, eine groß angelegte jährliche Befragung von Haushalten in Deutschland, die als die valideste Datenquelle angesehen werden kann, wenn es um die Ermittlung von Armutsquoten in Deutschland geht, und die als einzige in der Lage ist, die Quoten relativ zeitnah zu bieten. Es ist die einzige Datenquelle, die uns derzeit Armutsquoten für das Jahr 2011 liefert.
Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Nach einer Zufallsstichprobe werden etwa 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt. Dies sind ca. 390.000 Haushalte mit etwa 830.000 Personen. Die Teilnahme am Mikrozensus ist gesetzlich verpflichtend. Für die wesentlichen Fragen, so auch über das Nettoeinkommen des Haushaltes, besteht ausdrückliche Auskunftspflicht. Durch die hohe Haushalts- und Personenzahl sind zudem relativ tiefe regionale Analysen möglich, ohne dass die statistischen Unsicherheiten zu groß werden. Der Mikrozensus ist damit nicht nur aktueller, sondern im Grunde auch zuverlässiger als andere Datenquellen wie EU-SILC oder SOEP.
Bei der Berechnung der „relativen Armutsquoten“ werden, wie mittlerweile in der EU üblich, Personen in Haushalten gezählt, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen bedarfsgewichteten Einkommens (Median) in Deutschland beträgt. Es wird in diesen Fällen von Armutsnähe oder Armutsgefährdung gesprochen. Theoretisch zeigt die Armutsgefährdungsquote damit erst einmal vor allem Einkommensspreizungen in einer Gesellschaft an. Ob tatsächlich von Einkommensarmut gesprochen werden sollte, hängt in der Tat unter anderem von den konkreten Schwellenwerten ab.
2011 lag die so errechnete, quasi-amtliche Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt bei 848 Euro. Für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 1.781 Euro. Die 60-Prozent-Grenze liegt damit für den Alleinlebenden noch relativ deutlich über der durchschnittlichen Hartz-IV-Bedarfsschwelle von 690 Euro, die je nach Region – wie zuletzt das Arbeitsministerium selbst am Beispiel Wiesbaden deutlich machte –, auch bis 830 Euro reichen kann. Bei der angesprochenen Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren betrug die Differenz im Durchschnitt sogar nur noch 90 Euro.
Angesichts der Tatsache, dass die Hartz-IV-Regelsätze in 2011 keinesfalls bedarfsdeckend, sondern haushaltspolitisch motiviert um rund 30 Prozent zu niedrig bemessen waren, stellt daher die 60-Prozent-Armutsgefährdungsgrenze eine in ihrer Höhe plausible Kennziffer zur Bestimmung von Einkommensarmut dar. In diesem Bericht haben wir die Einkommensarmutsquoten zu ihrer besseren Einordnung mit den zugehörigen SGB-II-Quoten in den einzelnen Regionen unterlegt.
Immer wieder neu wird bei der Veröffentlichung solcher Quoten die Frage gestellt, ob es überhaupt sinnvoll sei, eine einheitliche Armutsschwelle für die gesamte Bundesrepublik als Meßlatte der Entwicklung anzusetzen. Dürfen Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern mit denen in Hamburg oder München verglichen werden? Darf man das Ruhrgebiet mit Stuttgart „über einen Kamm scheren“?
Diese Frage ist weniger eine wissenschaftlich-methodische als vielmehr eine politische. Unter methodischen Gesichtspunkten würde die sehr kleinräumige Berechnung regionaler Armutsschwellen dazu führen, dass die Armut schlicht „verschwinden“ würde. Wo keiner etwas besitzt, gibt es auch keine Einkommensungleichheit und damit keine relative Armut. Wo allgemeine und alle umfassende Unterversorgung ohnehin Standard ist, können keine relativen Armutsquoten berechnet werden. Auch diese Tatsache macht die politische Brisanz dieser Frage deutlich. Wer in einer Stadt wie z. B. Berlin darauf bestehen würde, unterschiedliche regionale Armutsschwellen für den Villenstadtteil Grunewald einerseits und Neukölln andererseits anzulegen, wird nicht mehr in der Lage sein, soziale Schieflagen, Einkommensungleichheiten und Armut und Ausgrenzung zwischen diesen beiden Stadtteilen abzubilden.
Wer dagegen im Sinne der in Artikel 72 des Grundgesetzes geforderten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Deutschland als Gemeinwesen und nationale soziale Zerrissenheit als politisches Problem begreift, wird nicht umhin kommen, eine bundesweite Armutsschwelle zu definieren, an der sich die regionalen Verhältnisse zu messen haben.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband vom 20. Dezember 2012
Veröffentlicht am 20. Dezember 2012: Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2012 des PARITÄTISCHEN (DPWV) -> Herunterladen

Foto: Klaus Dietmar Otto (mit freundlicher Genehmigung)
Mitteilung für die ABA-Mitglieder zur Förderposition 1.1.2. im Kinder- und Jugendförderplan NRW
Der Förderposition im Kinder- und Jugendförderplan 1.1.2 (Sonderprogramm für Investitionen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) steht. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern hierzu jeweils 3 Mio. Euro zugeteilt. Das ist die 3-fache Summe, der im Haushalt 2012 veranschlagten insgesamt 2 Mio. €. Damit ist zu erwarten, dass nahezu alle vorliegenden über 700 Anträge alsbald eine Bewilligung erhalten und – endlich – mit der geplanten Maßnahme beginnen können.
DRAUSSENKINDER.info – Ein Projekt des ABA Fachverbandes

Draußen spielen, Buden bauen, Rennen und Verstecken, Staudämme im Bach bauen, auf dem Garagenhof bolzen ..., so sieht die Freizeit von nur noch wenigen Kindern aus. Wir wollen das ändern. Deshalb gibt es DRAUSSENKINDER.info, eine Internetplattform des ABA Fachverbandes mit Informationen zum Thema Draußenspiel. Hier stellen sich auch andere Akteure vor, die sich für dieses Thema engagieren. Die Seite wird ständig erweitert und ist auch auf Facebook aktiv.
Praxisforschungs- und Transferzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit (PuTZ)
Praxisforschungs- und Transferzentrum am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf

Im Dezember 2010 startete das an der FH Düsseldorf neu gegründete Praxisforschungs- und Transferzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit (PuTZ). Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Deinet ist PuTZ ein neues Projekt der Forschungsstelle Sozialraumorientierte Praxisforschung und -entwicklung (FSPE). Das PuTZ untersucht die Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor dem Hintergrund unterschiedlicher struktureller und inhaltlicher Herausforderungen, wie etwa die allgemeine Bildungsdebatte, den Wandel der Schullandschaft und die demografische Entwicklung in Deutschland. Diese Faktoren verändern maßgeblich die Rahmenbedingungen für ihren originären Wirkungsbereich. Außerdem gehört die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu den gesetzlich nur unzureichend abgesicherten Feldern der Jugendpolitik. Notwendig für das Feld sind deshalb neue Handlungsansätze und konzeptionelle Weiterentwicklungen als Grundlage für eine neue Positionierung innerhalb der kommunalen Infrastrukturen. An vielen Stellen in der Praxis sind bereits innovative Entwicklungen sichtbar geworden, die positive Veränderungsprozesse in Gang setzen und die ggf. als beispielhaft für das gesamte Feld dienen können. Das Praxisforschungs- und Transferzentrum möchte diese Entwicklungen, kreativen Impulse und Innovationen ermitteln, systematisieren, fachwissenschaftlich reflektieren und anschließend wieder zurück in die Praxis transportieren.
Das Praxisforschungs- und Transferzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit (PuTZ) hat es sich zur Aufgabe gemacht, innovative Entwicklungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zu ermitteln und zu untersuchen. Erforscht werden alle Praxisbereiche auf den unterschiedlichen Ebenen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom Angebotsportfolio bis zur Steuerung, schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen. Mittelfristig soll eine Internetplattform eingerichtet werden, auf der die Ergebnisse inklusive zahlreicher Praxisbeispiele präsentiert und laufend aktualisiert werden. Die Leitung des Zentrums hat Prof. Dr. Ulrich Deinet übernommen, der dem ABA Fachverband seit langem fachlich und freundschaftlich verbunden ist; dies auch im Fachbeirat des Verbandes.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Offene Kinder- und Jugendarbeit sehr unterschiedlich entwickelt hat, gibt es nunmehr ein Forschungsprojekt „Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – am Beispiel von vier Kommunen in NRW“. Hier wird der Frage nachgegangen, wie sich das Feld weiterentwickeln und welches Profil es dabei entfalten wird. Untersucht wird am Beispiel der Kommunen Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Kerpen und dem Kreis Borken. Durch unser Mitglied, die Stadt Mülheim an der Ruhr, werden wir erfreulicherweise „auf dem Laufenden“ gehalten.
Weitere Informationen
Internetpräsenz
Projekte des PuTZ
Präsentation Exposé:
Fachhochschule Düsseldorf
Masterplan „Spielen und Bewegen für Mülheim an der Ruhr“ gestartet
Nach der Beschlussfassung in den Gremien des Rates der Stadt startete am Donnerstag, dem 29. November 2012, der von der Leonhard-Stinnes-Stiftung geförderte Masterplanprozess mit einer Fachtagung und einer öffentlichen Auftaktveranstaltung in der VHS, die von dem Beigeordneten Peter Vermeulen als Planungs-, und Umweltdezernent eröffnet wurde. Tagsüber diskutierten rund 50 Fachleute aus Mülheim die Themen „Spielen und Bewegen“ unter wissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Stadtplanung und Städtebau der Universität Duisburg-Essen, der Plattform „Ernährung und Bewegung“ e. V. aus Berlin und dem Planungsbüro Stadt-Kinder.
Am Nachmittag beteiligten sich 50 Kinder, Jugendliche, Schul- und Kindergartenvertreter, sowie Spielplatzpaten, Jugendzentrenvertreter und Senioren an der Auftaktveranstaltung und gestalteten mit Ihren Ideen die große Treppe in der Volkshochschule zum Aufstieg der Stadt zu einer bewegungsfreundlichen Stadt für alle Generationen. Der Vorsitzende des Planungsausschusses Dieter Wiechering nahm die Ergebnisse der Veranstaltungen entgegen, bedankte sich bei den Akteuren und gab das Versprechen ab, die Vorschläge und Ideen in die politischen Gremien zu tragen.
Zukunftswerkstatt Bewegungsräume-Bewegungsträume
Der interdisziplinäre Fachtag erfreute sich einer hohen Beteiligung aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nicht nur Stadtplanung und Verkehr, sondern auch Vertreter aus den Bereichen Umwelt, Statistik, Geodaten, Grünplanung, Sport, Gesundheit, Bildung, Jugend, Soziales und Familie nahmen an der Veranstaltung teil. In zwei Workshop-Runden wurden anhand von Stadtplänen Ansatzpunkte für eine bewegungsfreundlichere Stadt erarbeitet. Die Pläne wurden von der Universität Duisburg-Essen bearbeitet und mit unterschiedlichen Kriterien, je nach Workshop-Thema, versehen. So wurden Klimadaten, Anteil an Kindern und Bevölkerungsdichte, das Wegenetz, Radwege, Spielplätze, Grünflächen visualisiert. In der ersten Workshop-Runde wurde die gesamte Stadt betrachtet, in der zweiten lag der Fokus auf den Stadtteilen Innenstadt und Speldorf.
Zentrales Ziel: Stadträume für ein gesundes Leben gestalten
Dabei wurden gleichermaßen Kinder, Jugendliche und Ältere als Zielgruppen betrachtet. Der Fokus lag auf der Betrachtung der Zusammenhänge zwischen gebauter Umwelt, sozialen Lagen und Mobilität – insbesondere Fußgänger und Radfahrer – Stadtklima, Gesundheit und Sport und aktive Alltagsbewegung.
Urbane Mobilität: An den Bedürfnissen von Fußgängern und Radfahrern orientieren
Die urbane Mobilität sollte sich an den Bedürfnissen von Fußgängern und Radfahrern vor allem im öffentlichen Raum orientieren. Die Bandbreite an Ideen reichte von baulichen Einzelmaßnahmen wie dem Ausbau von Zebrastreifen (Vorrang für Fußgänger) bis hin zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Verhaltensänderung wie „Fahrradfahren muss cool sein“.
„Stadtklima“ und „Bewegungsräume schaffen“ haben dieselben Ziele
Übergreifend wurden die Verbesserung der Orientierung verschiedener Altersgruppen und altersgerechte Stadtpläne für Fußgänger und Radfahrer vorgeschlagen. Als nachteilig wurden die schlechte Zugänglichkeit von Grünflächen sowie die unzusammenhängende Grünflächenstruktur und die ungenutzten öffentlichen Räume aufgedeckt. Kreative Vorschläge zur Entsiegelung öffentlicher Flächen und die temporäre Nutzung von Baulücken und Brachflächen wurden diskutiert.
Stadt muss für Kinder und Jugendliche attraktiver werden
Als problematisch wurde festgehalten, dass die Innenstadt und die nördlichen Stadtteile zu wenige Bewegungs- und Spielflächen im Freien bieten und insgesamt mehr Bewegungsräume im Stadtbild geschaffen werden müssen. Außerdem sollte die Zugänglichkeit zu Wasser und zu Grünflächen verbessert werden. Plätze und Straßenräume (freie Orte) sollen für unterschiedliche Aktivitäten stärker nutzbar gemacht werden.
Alltagsbewegung fördern durch „gehfreundlich“ gestaltete Stadträume
Als besonders wenig einladend für das Zufußgehen und für aktive Bewegung im Allgemeinen wurden das nördliche Bahnhofsumfeld sowie der Kaiserplatz bewertet. Dabei wurden Ideen wie verkürzte Rot-Phasen für Fußgänger, verkürzte Abstände von Querungsmöglichkeiten an großen Straßen, insgesamt bessere Orientierungsmöglichkeiten zu schaffen, verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Verbesserung der Qualität von Straßenräumen für Fußgänger.
Demografische Veränderungen bringen neue Herausforderungen
Stadtteile, die sich im Umbruch befinden, bieten „Gelegenheitsfenster“ für die Umsetzung von Maßnahmen zur lokalen Klimaanpassung. So haben Schulhofbegrünungen auch einen positiven Einfluss auf das lokale Stadtteilklima.
Zur Vermeidung des Hitzeinselpotenzials sollte auch über geeignete Gebäudetypologien nachgedacht werden, die Frischluftströmungen nicht blockieren. Ungenutzte Freiflächen sollten für Zwischennutzungen wie beispielsweise Urban Gardening freigegeben werden.
Mehrfachnutzung vorhandener Flächen
Insbesondere in der Innenstadt ist es schwierig, neue Freiflächen zu schaffen, daher wurden Ideen wie die zeitweise Nutzung von Hauptverkehrsstraßen als Spielräume für Kinder sowie die Einrichtung von Dachgärten wie zum Beispiel HBP5 Parkhaus genannt. Viel Potenzial wurde in Speldorf für die zukünftige Nutzung des Depots sowie in der Hansastraße aufgedeckt. Auch großräumige Ideen, wie in Speldorf/Nord und Styrum/Süd die Zugänglichkeit zum Ruhrufer zu schaffen, damit dieses als Erholungsraum genutzt werden können, wurden erörtert.
Mobilitätsmuster werden vererbt
Neben den diskutierten räumlichen Bedingungen ist selbstverständlich auch das persönliche Verhalten für einen gesundheitsbewussten Lebensstil entscheidend. Insbesondere Eltern sind hier Vorbilder für ihre Kinder. Die Verkehrssituation vor den Kitas und Schulen soll daher entschärft werden. Mülheim möchte zukünftig Familien dabei unterstützen, öfter auf das Auto zu verzichten.
Die Ergebnisse sollen in den Masterplan „Spiel- und Bewegungsräume“ eingearbeitet werden. Das Fazit der Fachtagung: Mutig denken und handeln für mehr Lebensqualität aller Generationen!
Auf der Facebookseite „Masterplan Spielen und Bewegen an Mülheim in der Ruhr“ (www.facebook.com/MasterplanSpielenUndBewegen) können Sie fortlaufend Informationen zum Verfahren erhalten und auch Ihre Anregungen mit einbringen.
Stadt Mülheim an der Ruhr vom 4. Dezember 2012
Anmerkung: Die Stadt Mülheim an der Ruht ist aktives Mitglied im ABA Fachverband.
Viele bekamen schon Hartz IV, bevor sie arbeitslos wurden
Rund 30 Prozent derjenigen, die nach dem Ende einer Beschäftigung Arbeitslosenunterstützung erhalten, bekommen kein Arbeitslosengeld, sondern Hartz IV. Fast jeder zweite von ihnen bezog jedoch auch schon Hartz IV, bevor er arbeitslos wurde: Als Aufstocker erhielt er bereits während der Beschäftigung Leistungen aus der Grundsicherung, da sein Gehalt unter dem Grundsicherungsniveau lag. Das geht aus einer am 20. November 2012 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Um bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss in Deutschland ein Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate, das ist die Anwartschaftszeit, innerhalb der letzten zwei Jahre, der sogenannten Rahmenfrist, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die Berechnungen in der IAB-Studie zeigen: Bei einer Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre gäbe es rund 50.000 weitere Zugänge in Arbeitslosengeld. Bei einer Verkürzung der Anwartschaftszeit von zwölf auf vier Monate in der unveränderten Rahmenfrist von zwei Jahren wären es hingegen etwa 250.000 Arbeitslosengeldempfänger mehr.
Die Aufstocker, die bereits während ihrer Beschäftigung auf Hartz IV angewiesen waren, hätten allerdings wenig davon, wenn durch eine gesetzliche Änderung der bestehenden Fristen der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld vergrößert würde. Ihr Arbeitslosengeldanspruch wäre dann so niedrig, dass sie auch diese Leistung mit Hartz IV aufstocken müssten, um davon leben zu können, stellt das IAB in der Studie fest. Besonders häufig betroffen wären Leiharbeiter, die ihren Job verlieren und dann Arbeitslosenunterstützung erhalten. Bei ihnen bekommen mehr als 50 Prozent kein Arbeitslosengeld, sondern Hartz IV. Von diesen war wiederum die Mehrheit bereits als Leiharbeiter auf Hartz IV angewiesen.
Für Randbelegschaften wie Leiharbeiter und befristet Beschäftigte ist die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt mit besonderen Lasten und Risiken verbunden, erklärt das IAB. Daher läge es durchaus nahe, darüber nachzudenken, ob deren Situation durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen verbessert werden könnte. Die Arbeitsmarktforscher kommen allerdings zu dem Schluss: „Die Arbeitslosenversicherung kann die soziale Absicherung von Randbelegschaften nur begrenzt gewährleisten“. (idw)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20. November
Aufruf: Kinder verdienen mehr!
Aufruf herunterladen
Aufruf unterstützen? Bild anklicken!
